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Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft der einzelnen Schiedsperson wird aufgrund einer Erklärung der Schiedsperson erworben (siehe Satzung Heft Nr. 11B01, § 6 Mitgliedschaft).

Der Beitrag für die ordentliche Mitgliedschaft der Schiedspersonen gehört gemäß den Verwaltungsvorschriften zu den laut Schiedsamts-(Schiedsstellen-) gesetzen von den Gemeinden zu tragenden Sachkosten. In Sachsen wird die Übernahme in einem Leitfaden ausdrücklich empfohlen. Die Rechnung über den Mitgliedsbeitrag senden wir daher an Ihre Gemeinde.

Die ordentlichen Mitglieder werden durch die zuständige Bezirksvereinigung im BDS (welche in der Regel auf der Ebene des Landgerichtsbezirkes gebildet ist) aufgenommen, erfasst und betreut.

 

Hier finden Sie die Antragsformulare inklusive Ausfüllhilfen: 

Bitte füllen Sie aus:

sowie die

Sie können die Beitrittserklärung und die Datenschutzerklärung gerne an die Bundesgeschäftsstelle info@bdsev.de schicken. Wir leiten sie an die zuständige Bezirksvereinigung im BDS weiter.